Beitragsordnung

des Anglerverein Hirschfeld e.V.


1. Gültigkeit

11. Fassung gilt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.01.2010. Gilt weiter für die folgenden Jahre, wenn durch die Mitgliederversammlung keine Änderung beschlossen wird.

 

2. Kassierung

Die Kassierung erfolgt in der ersten Mitgliederversammlung des Jahres und muss bis Ende März abgeschlossen sein. Der Kassierer des Vereins regelt die Art und Weise von Nachkassierungen in eigener Verantwortung.

Wird der Beitrag nicht bis zum 31.03. des laufenden Jahres entrichtet, besteht kein Anspruch mehr auf Entrichtung des Beitrages und auf alle Rechte aus der Mitgliedschaft.

 

3. Beiträge, deren Staffelung und Zusammensetzung

Die Vereinsbeiträge setzen sich zusammen aus einer einmaligen Beitrittsgebühr und einem wiederkehrenden Jahresbeitrag. Als Kinder und Jugendliche im Sinne dieser Beitragsordnung gelten alle Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Als Erwachsene gelten alle Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr.

 

3.1. Jahresbeitrag

Erwachsene:                         55,- EUR

Kinder und Jugendliche:     30,- EUR

 

In den Jahresbeiträgen enthalten sind:

  • die Berechtigung zum Angeln in den Vereinsgewässern gem. Qualifikation für das laufende Kalenderjahr
  • die Kosten für den Fischbesatz
  • allgemeine Sach- und Verwaltungskosten des Vereins

Für Fischbesatz werden mindestens 40% der Jahresbeiträge der Erwachsenen und mindestens 30% der Jahresbeiträge der Kinder und Jugendlichen verwendet.

 

3.2. Beitrittsgebühr

Jeder Bürger, der Mitglied des AV Hirschfeld e.V. wird, hat eine Vereinsbeitrittsgebühr zu entrichten. Die Mitglieder erhalten dafür einen Ausweis, der im Zusammenhang mit dem Fischereischein und/oder einer ordnungsgemäß entrichteten Fischereiabgabe gem. BbgFischG sowie dem Jahresbeitrag zum Beangeln von Vereinsgewässern des AV Hirschfeld e.V. berechtigt.

 

Die Beitrittsgebühr beträgt für:

Erwachsene:                              125,- EUR

Kinder und Jugendliche:            30,- EUR

 

Beitrittsgebühren werden bei Austritt, Ausschluss oder anderweitiger Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurückerstattet.

 

3.3.Passive Mitgliedschaft

Eine passive Mitgliedschaft berechtigt nicht zum Angeln in den Vereinsgewässern. Passive Mitglieder dürfen jedoch an allen offiziellen Vereinsveranstaltungen in vollem Umfang teilnehmen. Sie sind stimmberechtigt gemäß den Bestimmungen der Satzung.

 

Der Jahresbeitrag für eine passive Mitgliedschaft beträgt für:

Erwachsene:                                30,- EUR

Kinder und Jugendliche:            15,- EUR

 

4. Arbeitsstunden

Jedes aktive Mitglied des AV Hirschfeld e.V. ab vollendetem 16. Lebensjahr ist verpflichtet, jährlich 8 Arbeitsstunden abzuleisten und passive Mitglieder 4. Werden diese Stunden nicht abgeleistet, haben erwachsene Mitglieder einen Betrag von 8,- Euro je nicht geleistete Stunde an den Verein zu zahlen.

Das Ableisten der Arbeitsstunden ist nicht an eine persönliche Aufforderung gebunden. Es werden vom Vorstand Termine für gemeinsame Arbeitseinsätze genannt, eine individuelle Abstimmung mit dem verantwortlichen Vorstandsmitglied ist möglich.

 

 

 

5. Fischereiabgabe

In den Vereinsbeiträgen ist die Fischereiabgabe nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) nicht enthalten. Diese ist selbstständig bei der zuständigen Fischereibehörde zu entrichten.

 

 

Diese Beitragsordnung tritt ab dem 28.01.2024 in Kraft und ergänzt die aktuell gültige Vereinssatzung.